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{"id":2225,"date":"2020-01-23T18:43:09","date_gmt":"2020-01-23T17:43:09","guid":{"rendered":"http:\/\/marco-f.ch\/wordpress\/?page_id=2225"},"modified":"2022-11-30T16:07:07","modified_gmt":"2022-11-30T15:07:07","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/marco-f.ch\/wordpress\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row css=&#8221;.vc_custom_1580240546240{background-image: url(http:\/\/marco-f.ch\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/uemi_logo-1248&#215;1248-1.gif?id=3042) !important;background-position: center !important;background-repeat: no-repeat !important;background-size: contain !important;}&#8221; uniqid=&#8221;5e308de94bb07&#8243;][vc_column]      <div class=\"heading-block heading-605b5ef868583 tac h-h2  wpb_animate_when_almost_visible wpb_flipInX flipInX\">\n                  <div class=\"sub-h\">Marco F. Fotografie<\/div>\n                  <h2 class=\"h\">AGB<\/h2>\n              <\/div>\n    [vc_column_text]AGB &#8211; marco-f.ch &#8211; Stand November 2012<br \/>\n1. Definitionen<br \/>\nFotografische Arbeit Der Ausdruck \u00abfotografische Arbeit\u00bb bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen f\u00fcr den Kunden gem\u00e4ss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteter Arbeiten.<br \/>\nFotograf<br \/>\nDer \u00abFotograf\u00bb ist die f\u00fcr die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.<br \/>\nKunde<br \/>\nDer \u00abKunde\u00bb ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen m\u00fcndlich, schriftlich oder online bestellt.<br \/>\nParteien<br \/>\nDie \u00abParteien\u00bb sind der Fotograf und der Kunde.<br \/>\nExemplar der fotografischen Arbeit<br \/>\nJede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datentr\u00e4ger,<br \/>\ninsbesondere auf Papier, Diapositiven, CD-ROMs, Computerfestplatten, gilt als \u00abExemplar der fotografischen Arbeit\u00bb oder als \u00abExemplar\u00bb.<br \/>\n2. Leistung der fotografischen Arbeit<br \/>\nVorbeh\u00e4ltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen \u00fcberlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung \u00fcber die technischen und k\u00fcnstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.<br \/>\nFotoapparate, Objektive, Zubeh\u00f6r sowie sonstige Ger\u00e4te und Materialien, die f\u00fcr die fotografische Arbeit n\u00f6tig sind, werden vom Fotografen gestellt.<br \/>\nVorbeh\u00e4ltlich gegens\u00e4tzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde daf\u00fcr verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit n\u00f6tigen Orte (Locations), Gegenst\u00e4nde und Personen rechtzeitig zur Verf\u00fcgung stehen.<br \/>\n3. Zahlungs- und Lieferkonditionen<br \/>\nIm Allgemeinen<br \/>\nDas zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist bei gewerblichen Kunden zuz\u00fcglich MWSt und bei privaten Kunden inkl. MWSt geschuldet und innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung bleiben das zu liefernde Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz des Fotografen.<br \/>\nDer Kunde verpflichtet sich bei einer Bestellung oder einem Auftrag, die fotografische Arbeit anzunehmen. Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung der fotografischen Arbeit belastet der Fotograf die im entstandenen Kosten dem Kunden weiter.<br \/>\nBestellungen Der Kunde verpflichtet sich zur Vorauszahlung des gesamten Betrages, wenn vereinbart wurde, dass dem Kunden das Produkt zugestellt werden soll. Der Fotograf verpflichtet sich die fotografische Arbeit innert zwei bis drei Wochen nach erfolgtem Zahlungseingang demKunden zuzustellen. Holt der Kunde das Produkt beim Fotografen selber ab, so hat der Kunde den gesamten Betrag in Bar zu leisten.<br \/>\n4. Erf\u00fcllungsort<br \/>\nErf\u00fcllungsort ist der Gesch\u00e4ftssitz des Fotografen.<br \/>\n5. Haftung des Fotografen<br \/>\nDer Fotograf haftet nur f\u00fcr vors\u00e4tzliches und grobfahrl\u00e4ssiges Verhalten.<br \/>\n6. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche<br \/>\nDer Kunde ist verpflichtet, die vom Fotografen gelieferte fotografische Arbeit unmittelbar nach Erhalt zu pr\u00fcfen und allf\u00e4llige Sch\u00e4den, M\u00e4ngel und Beanstandungen innerhalb von f\u00fcnf Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es k\u00f6nnen keine Anspr\u00fcche mehr geltend gemacht werden.<br \/>\nDem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung nach erfolgter R\u00fcckgabe des mangelhaften Produktes zu. Bei Onlinebestellungen ist eine Nachbesserung wegen Abweichungen von Eigenschaften vom Produkt (z.B. Farbunterschiede zwischen Print- und Bildschirmdarstellungen) ausgeschlossen. Die Bildbearbeitung liegt im Ermessen des Fotografen.<br \/>\n7. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden<br \/>\nIm Allgemeinen<br \/>\nDer Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werkes eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen.<br \/>\nDarin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entsch\u00e4digung in der H\u00f6he von 100% des gem\u00e4ss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und \u2013Archive) daf\u00fcr geschuldeten Entgelts zu bezahlen.<br \/>\nDer gewerbliche Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erw\u00e4hnen. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 \u00fcber das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.<br \/>\nRechte Dritter<br \/>\nWenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde daf\u00fcr zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.<br \/>\nWenn der Kunde dem Fotografen Gegenst\u00e4nde \u00fcbergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde daf\u00fcr zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde<br \/>\nvon dem Bild dieser Gegenst\u00e4nde oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.<br \/>\nFalls die in den beiden vorstehenden Abs\u00e4tzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zur\u00fcckzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden k\u00f6nnte, und ihn f\u00fcr s\u00e4mtliche Kosten der Prozessf\u00fchrung gegen die Berechtigten zu entsch\u00e4digen.<br \/>\n8. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen<br \/>\nGewerbliche Kunden<br \/>\nDer gewerbliche Kunde erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass die fotografische Arbeit zu Eigenwerbung des Fotografen (insbesondere<br \/>\nWebauftritte) verwendet werden darf. Der Fotograf beh\u00e4lt weiter das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Tr\u00e4ger zu ver\u00f6ffentlichen, sie Dritten zug\u00e4nglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gew\u00e4hren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu \u00fcbergeben. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdr\u00fccklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch des Fotografen verweigert oder einschr\u00e4nkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden. Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, G\u00fctern oder Orten verletzt wird.<br \/>\nPrivatkunden<br \/>\nDer Privatkunde erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass die fotografische Arbeit zu Eigenwerbung des Fotografen verwendet werden darf, sofern der Privatkunde nicht binnen einer Woche nach Erhalt der Bilder Einw\u00e4nde dagegen erhebt. Fotografische Arbeiten, die dem Fotografen zu anderen Zwecken dienen sollen, erfordern die Zustimmung des Privatkunden.<br \/>\n9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br \/>\nDie mit dem Fotografen abgeschlossenen Vertr\u00e4ge unterstehen Schweizerischem Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Gesch\u00e4ftssitz des Fotografen, Marco F\u00e4ssler, 9326 Horn, Schweiz. Alle \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen, die diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen betreffen, bed\u00fcrfen der schriftlichen Form. Der Fotograf beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen jederzeit abzu\u00e4ndern oder zu erg\u00e4nzen.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row css=&#8221;.vc_custom_1580240546240{background-image: url(http:\/\/marco-f.ch\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/uemi_logo-1248&#215;1248-1.gif?id=3042) !important;background-position: center !important;background-repeat: no-repeat !important;background-size: contain !important;}&#8221; uniqid=&#8221;5e308de94bb07&#8243;][vc_column][vc_column_text]AGB &#8211; marco-f.ch &#8211; Stand November 2012 1. Definitionen Fotografische Arbeit Der Ausdruck \u00abfotografische Arbeit\u00bb bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen f\u00fcr den Kunden gem\u00e4ss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteter Arbeiten. 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